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Operationsindikationen für angeborene Schädel und Gesichtsdeformierungen: In der ersten Lebensmonaten entwickelt sich das Gehirn in Größe und Gewicht um das Zweieinhalbfache. Die Form des knöchernen Schädels wird auch durch das Gehirnwachstum bestimmt. Falls das Wachstums durch vorzeitige Nahtverschlüsse beeinträchtigt wird, können nicht nur auffällige Kopf- und Gesichtsformen entstehen, sondern auch das Gehirn kann in seiner Entwicklung gestört werden und Entwicklungsschäden können verbleiben. Daher sollte die korrigierende Operation so früh wie möglich durchgeführt werden. Nach unseren Erfahrungen sind Säuglinge ab dem 6. Monat in einem stabilen Allgemeinzustand der die Operation ermöglicht. Bei komplexen Störungen oder starker Ausprägung der Deformierung gibt es keinen Zweifel an der dringlichen Operationsindikation. Zielsetzung der operativen Korrektur ist es einem möglichem Hirndruck entgegenzuwirken, die Sehfähigkeit zu erhalten und ein normales Schädel und Gesichtswachstums zu ermöglichen.
Bei Verschlüssen, die zwar zu auffälligen Kopfformen führen, bei denen es aber nachweislich zu keiner Hirndruckerhöhung kommt, wird die Korrektur teilweise als kosmetischer Eingriff angesehen. Es konnten aber auch bei einzelnen Nahtverschlüssen lokale Durchblutungsstörungen und Stoffwechselstörungen im Gehirn nachgewiesen werden, die zu entwicklungsneurologischen Störungen beim Kind führen können. Diese Durchblutungsstörungen können durch operative Entlastung des Gehirns behoben werden.
Bei der Frage der Notwendigkeit einer operativen Korrektur sollten neben der medizinischen Notwendigkeit auch die psychosozialen Aspekte nie außer acht gelassen werden. Durch die Verschlüsse entstehen teils groteske Verformungen des Schädels und auch des Gesichts, mit denen das Kind lebenslang zurechtkommen muß. Diese Gründe allein können den riskanten Eingriff rechtfertigen. Eine kritische Abwägung zwischen Nutzen und Risiko ist in jedem einzelnen Fall neu zu bewerten.
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