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Achten Sie auf die Berufsbezeichnung: trägt der Arzt die Facharztbezeichnung Facharzt für Plastische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie?
Der Zusatz „plastische Operationen“ kann täuschen – die Zusatzbezeichnung bezieht sich nur auf den jeweiligen Fachbereich (z. B. auf Hals-Nasen-Ohren-Bereich).
Der Plastische Chirurg ist ein anerkannter Facharzt, mit einer Weiterbildungszeit von mindestens sechs Jahren und dementsprechenden Prüfungen. Die Weiterbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie beginnt nach dem Abschluss des Studiums der Humanmedizin mit dem Erhalt der Approbation als Arzt. In der Weiterbildungsphase muss der Arzt ca. 600 Operationen selbstständig unter Anleitung eines erfahrenen Plastischen Chirurgen durchführen. Nach diesen praktischen Erfahrungen und theoretischen Weiterbildungen muss der Arzt die Facharztprüfung an der jeweiligen Landesärztekammer ablegen. Erst dann erhält der Arzt offiziell den Titel "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie".
Diese Facharztbezeichnung gibt dem Patienten die Sicherheit, dass der Arzt auch für die Krankheitsbilder auf dem Gebiet der Plastischen Chirurgie ausgebildet wurde.
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